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"Blizzard schuldet dir nichts" - Rechtliches
#21
Ich denke, wir sollten hier nicht alles vermischen. Das mit dem Steuerrecht ist auch nochmal so eine Sache, dazu gibt es bereits ein Thema, einmal hier lang bitte:
http://www.diablo-3.net/forum/diablo-3-a...hland.html

Da sehr viele verschiedene Rechtsgebiete reinspielen und es somit sehr Komplex ist, sollten wir jetzt lieber nicht alles vermischen, dass wird sonst chaos Confusedneaky:.

Naja, fachsimpeln hat sich für mich heute erledigt, zu müde Wink.
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#22
ra-rb schrieb:Ach was, nicht nach deutschem Recht. Wenn man mit der Klage voll gewinnt, wird Blizzard z.B. verurteilt den Fehler zu beheben. Der Gegenstandswert ist denke ich nicht so hoch, so dass es weder Blizz viel kostet zu verlieren, noch den Gamer, wenn der Anwalt es zum gesetzlichen Honorar macht.


Okay, da geb ich dir Recht Big Grin Aber gehört hab ich trotzdem noch nicht von so eniem Fall. Geschweige denn, dass der Prozess gewonnen wurde. Und es befassen sich bestimmt nicht wenige mit diesem Thema.
„Man findet nie zu sich selbst, wenn man sich nicht der Wahrheit stellt.“
[Bild: 3vw99jyt.jpg]
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#23
Jagala schrieb:Das ist auch dein gutes Recht, ich frage ich allerdings, warum du dich in einem Thread auslässt, der dich nicht interessiert. Konsequenterweise müsstest du diesem Thread einfach fern bleiben und gut ist.

...oder [Bild: smilie_w_010.gif]

:tongue3: na ja weist ja wie das ist,manchmal kann man einfach nicht anderst

und das mit Member des Monats mhh was muss ich dafür tun :ugly:
[Bild: 2b163d9b559e17ed5715bd26d5.png]
[Bild: c35611a27068b8feacf9060e94.png]
BattelTag: DirtyHarry#2338
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#24
ich hab's mir auch nochmals durch den kopf gehen lassen. blizzard könnte sagen, die nachbesserung ist unzumutbar teuer (z.b. ein programmiererteam bräuchte einen monat) gegenüber 60 euro kaufpreis und könnte daher das recht haben, lediglich den kaufpreis zu erstatten, vgl. z.B. § 275 Abs. 2 BGB:

"Der Schuldner kann die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht."

und § 326 Abs. 5 BGB:

"Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger zurücktreten"
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#25
Epfel79 schrieb:und das mit Member des Monats mhh was muss ich dafür tun :ugly:
Epfel mit Birnen vergleichen Wink
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#26
DaiVernon schrieb:Epfel mit Birnen vergleichen Wink

Das nicht Lustig :inquisitive:
[Bild: 2b163d9b559e17ed5715bd26d5.png]
[Bild: c35611a27068b8feacf9060e94.png]
BattelTag: DirtyHarry#2338
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#27
Interessant, dass man hier von Sachen liest, die man man gelernt und für "später total unbrauchbar" befunden hat Big Grin
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