TruCalling schrieb:Denn wenn dem so wäre, wären ALLE pleite und es gäbe keine Spiele mehr.
Ach was, nicht nach deutschem Recht. Wenn man mit der Klage voll gewinnt, wird Blizzard z.B. verurteilt den Fehler zu beheben. Der Gegenstandswert ist denke ich nicht so hoch, so dass es weder Blizz viel kostet zu verlieren, noch den Gamer, wenn der Anwalt es zum gesetzlichen Honorar macht.
Nicolaj schrieb:wenn ihr beiden fachchinesen das nochmal für normal sterbliche übersetzen könntet wäre das klasse...
Thema 1 - Mängelhaftung
Ich denke, dass man Blizz (wenn man das Game direkt dort kauft) rechtlich darauf in Anspruch darauf nehmen kann, die gemachten Zusagen einzuhalten.
Man muss also schauen, was für Funktionalitäten Blizz selber behauptet hat und wie das in der Realität ausschaut.
Gibt es Abweichungen, könnte man Blizz schreiben, man setzt eine Frist von x Monaten zu Behebung des Fehlers, dass (nehmen wir ein drastisches Beispiel) man das Spiel nur in "normal" spielen kann. Denn die haben gesagt, dass Spiel habe mehrere Schwierigkeitsstufen.
Thema 2 - Auktionshaus
Wenn man im Auktionshaus viel "verkauft", kann das gewerblich sein. Neben (hier noch nicht angesprochenen) steuerlichen Folgen wäre auch die Frage, ob man als "Käufer" im Auktionshaus ein Widerrufsrecht hat. Das ist rechtlich schwer zu sagen, weil wir nicht sicher sind, ob das Widerrufsrecht so einen Fall umfasst.
Da man seinen Vertragspartner ja nicht kennt, könnte man aber Blizz (z.B. im Fall eines Mangels oder eben weil man meint, ein Widerrufsrecht zu haben) auffordern, den Echtnamen des "Verkäufers" zu offenbaren, da hierzu wohl eine vertragliche Nebenpflicht besteht.
Denn es kann ja eigentlich nicht angehen, dass man von jemandem etwas kauft, den man gar nicht kennt, resp. der Plattformbetreiber einem das nicht sagt.
Neuer Gedanke:
Traden beide Parteien im Auktionshaus gewerblich, könnte der Käufer vom Verkäufer eine Rechnung verlangen, da es ja für ihn Betriebsausgaben sind, wenn er es weiterverkaufen will.
Zumindest dann muss Blizz wohl den Echtnamen herausgeben.
Geschieht dies nicht, könnte man Klage erheben.
(edit: das "in Deutschland" habe ich wieder rausgenommen, da bei gewerblichen ja wieder Gerichtsstand eher nicht beim Käufer ist...)
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