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Mendeln schrieb:ich seh ja jetzt erst, dass du dich hast umbennenen lassen xD
Muhahahahaha, der Name ist einfach zu cool. Frey hats möglich gemacht :ugly::love:
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...mahlzeit :wink2:,
so langsam hab ich die nachwirkungen vom wochenende überstanden :tongue3:!
ich muss nun mal schauen, wie ich für meine golf tüv bekomm ...weiss noch nich wie ichs anstelle, hätt im märz schon hingemusst ...na mal schauen :wink2:.
*kaffee schlürf*
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Harhar das kenne ich. War vor 2 Jahren schon mal 2 Monate zu spät und dieses Jahr schon wieder einen Monat.
"Ich war etwas länger nicht da und brauchte das Auto nicht!"
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hehe
leider funktioniert der trick mit dem halben jahr herrauszögern nich mehr ^^
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12.05.2009, 12:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2009, 12:36 von Warbeast.)
...naja, ich glaub das wird erst ab 4 monaten "überschreitung" teuer ...k.a. aber ich hoff das es so ist :wink2:!
edit/
...hab ich beim tüv - nord gefunden:
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Zitat:Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfung-pflichtigen Fahrzeugen):
* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Quelle
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klar... wenn du dich erwischen lässt ^^
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Ich wollte gerade sagen. Dazu muss man doch auf der Straße angehalten werden, oder? Ich meine was ist wenn ich Auto 1 Jahr in der Garage stehen hatte und bisschen auf vordermann gebracht hab? Dann bekomme ich nach dem Jahr doch keine Strafe und Punkte wenn er denn neuen TÜV braucht, oder was?
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...nee, zum tüv darf man immer fahren :wink2:!
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Zum Glück muss ich erst 2010 wieder zum TÜV :ugly:
Ich fahre Golf IV TDI, der über 235000 KM runter hat ...
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