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Gnade uns Gott... Ähh Mendeln:ugly:
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kannte ich nich und du schuldest mir 2 min meiner lebenszeit :ugly:
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Rückerstattung von Lebenszeit wird nur gegen Vorlage von Geburtsurkunde und Sozialversicherungsausweis gegeben.
Und auch nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren...
Da zumindest deine sterbliche Hülle schon lange die 2-Jahres-Hürde genommen hat, wird es schwer auf dein Recht zu bestehen... und Teilrückerstattung gibt es nur in Ausnahmefällen, wenn keine selbstschuld bewiesen werden konnte und da nicht ich, sondern du lieber Mendeln, auf den Link geklickt hast ist es deine eigene Versäumnis gewesen.
Ich glaube in den PS regeln steht auch irgendwo, dass jeder selbst haftet für die von ihm angeklickten Links.
lg X
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Und ich klicks auch noch an :ugly:
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Im the baws.
[youtube]jX3FPY8Z1zk&list=LLMTSfNEhjLUo-Q5APe57I7w&index=78[/youtube]
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Xquadrat schrieb:Rückerstattung von Lebenszeit wird nur gegen Vorlage von Geburtsurkunde und Sozialversicherungsausweis gegeben.
Und auch nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren...
Da zumindest deine sterbliche Hülle schon lange die 2-Jahres-Hürde genommen hat, wird es schwer auf dein Recht zu bestehen... und Teilrückerstattung gibt es nur in Ausnahmefällen, wenn keine selbstschuld bewiesen werden konnte und da nicht ich, sondern du lieber Mendeln, auf den Link geklickt hast ist es deine eigene Versäumnis gewesen.
Ich glaube in den PS regeln steht auch irgendwo, dass jeder selbst haftet für die von ihm angeklickten Links.
lg X
episch.:2thumbsup:
Volle Energie! Fertig ist die Ramrod-Infanterie!
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Yeah, X², schön, dass du dich mal wieder (scheinbar ja jetzt öfter) hier blicken lässt.
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