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Korea hat ein riesigen Anteil an Free to Play/Itemshop Spielen. Ich glaube nicht dass sie den Industriezweig lahm legen werden. Ich denke das Gesetzt ist nur zur Abschreckung des kleinen Mannes, und vermute sehr stark, dass sie das RMAH nur verboten haben, weil sie extreme Einnahmeneinbußen (Steuern) bei den Itemshopgames erwarteten. Nach gut einem Monat stellen sie fest, dass doch zu viele Spieler abgewandert sind und garantiert auch Items über Ebay und Co verkaufen werden. Also muss etwas Anderes her.
Ich sehe das Gesetzt nur zum bekämpfen der üblen Auswirkungen damit die Ursache (Kapitalisten) geschützt wird. Den moderne Ausbeutung und Sklaverei ist ja legal. Das Botten bestraft wird ist Ok, aber die es betreiben werden dann nicht mehr in Korea sitzen sondern wo anderes. Man müsste halt Spiele entwickeln wo nur Items gegen Items gehandelt werden, die Items werden dann je nach Nutzungshäufigkeit mit Punkten belegt, damit nur ein virtueller Vergleichswert entsteht den man nicht handeln kann.
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5 jahre knast oder 3400 euro geldstrafe riechtieg so sltense in europa auch machen das ma die ganzen noobs weg sind :-):2thumbsup:
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Was regt ihr euch über die 5Jahre auf?? von mir aus sollen se Lebenslang draufmachen!!!
Es wird doch keiner gezwungen mit BOT zu spielen und wenn sie dagegen verstoßen bestraft sie!!
Ich wer für das gleiche gesetz in Deutschland!!
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Hier geht mal wieder alles bunt durcheinander. Ein mangelhaftes Verständnis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung mischt sich mit unwareness of cultural differences.
Nur ein paar Anmerkungen:
1. In Deutschland haben wir ein Grundgesetz, dessen Geist unsere gesetzlichen Normen entsprechen müssen. Daher können Gesetze grundgesetzwidrig sein und gekippt werden. Jedes Gesetz ist dabei als Verwaltungsentscheidung überprüfbar.
2. Damit gibt es absolut keinen Grund, a) den hier besprochenen Tatbestand gesetzlich zu regeln und b) davon auszugehen, dass es überhaupt gesetzliche Möglichkeiten gibt, dergleichen zu tun.
3. Die koreanische Gesellschaft und ihr Wertesystem zu verstehen, ist nicht wirklich einfach. Hier mal ein Einstieg zur Recherche:
Latasha Harlins - Wikipedia, the free encyclopedia
4. Generell impliziert die grundsätzlich offene Haltung der Südkoreaner zu Computerspielen ein höheres Maß an staatlicher Einflussnahme, weswegen ich absolut nicht verstehe, dass Blizzard immer und immer wieder überhaupt auf diesem Markt veröffentlicht.
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18.06.2012, 08:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2012, 09:03 von FromHell.)
Keine Möglichkeiten:huh2:
Mir viele so auf Anhieb da mal grundsätzlich das:
Zitat:§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
i.V.
Zitat:§ 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
1.
eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
2.
Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
3.
eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt es sich um eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.
einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
2.
gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Computersabotage verbunden hat,
3.
durch die Tat die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern oder Dienstleistungen oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
(5) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.
Wir brauchen nicht darüber diskutieren das zum Zeitpunkt der Gesetzgebung niemand an Computerspiele gedacht hat in denen mit Echtgeld virtuelle Gegenstände gehandelt werden.
RMAH verbieten, hm über den Jugendschutz sicherlich möglich bei U18 Titeln, bei denen kein maximal Limit existiert.
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Droprate!=Dropqualität
Akt taugliches Gear != sehr gutes,Highend, BIS Equipment.
Crap bleibt Crap und ändert sich nicht durch die Farbe.
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Zum Glück leben wir in nem freien land wo jeder tun und lassen kann was er will auf dem Gebiet, ...alle die Knast für sowas befürworten, fahre ich gern in der Schubkarre sofort nach Südkorea ..
es gibt glaub andere gesellschaftliche Probleme in unseren Gefilden, ....als so nen nonsens ! Geht mal an die frische Luft ....
:party2:
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1. Der Vorposter hat absolut Recht (meine subjektive Meinung).
2. Der Vorvorposter failt epicly. Kurz zur Begründung: Die südkoreanische Regierung, also ein legislatives und damit kein judikatives Organ will "verbieten". Damit ist der Verweis auf bestehende Gesetze natürlich in höchstem Maße unsinnig.
Was ich generell nicht verstehe ich folgender Umstand:
Wenn ich doch weiß, dass hier im Forum recht geübte Juristen, BWLer, Berater, IT-Experten bewegen, warum begebe ich mich dann immer und immer wieder auf deren "home turf"?!
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