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Razzia bei Blizzard
#21
Jagala schrieb:Mach ich schon seit 9 Semestern und nochmal: Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Gesetzliche Rückgabe nur bei Fehlern, im Internet das Fernabsatzgesetz, daher dort 2 Wochen.

Vielleicht solltest lieber du dort mal lesen. Oder halt deine Lehrerin Cool.

Im Übrigen würde ich dich als sehr angenehmen Kunden empfinden, den man gerne in seinem Geschäft begrüsst Rolleyes.
Naja, im Fernabsatz 14 Tage bis 4 Wochen je nach Zeitpunkt der Information über das Wiederrufsrecht.
Software bitte aber nur versiegelt ansonsten erlischt das Wiederrufsrecht.
BGB 312d (4)2.
Zitat:2.
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Bei Software gilt ansonsten selbstverständlich nichts anderes als bei anderen Produkten bei Mangel Ersatz/Nachbesserung oder eben Rücknahme durch den Vk. Tja grundsätzlich bringt bei Software Ersatz wenig, wenn nicht der Datenträger beschädigt ist und Nachbesserung tja offensichtlich dem Vk nicht möglich.
Auf Patch durch den Hersteller braucht sich der Käufer nicht vertrösten lassen, den Kaufvertrag hat man mit dem Verkäufer. Damit die gesetzliche Gewährleistung und diese kann der Vk nicht ablehnen.
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