26.02.2014, 17:52
Nur ist ja die Frage ob Blizzard im Recht wäre, wenn sie jemanden den Zugang zu ihren Produkten verwehren, nur weil dieser seinen Personalausweis nicht vorzeigen möchte.
Zumal für die Dienstleistung (Spielelizenzen) schon bezahlt wurde. Somit ist Blizzard zu einer Gegenleistung verpflichtet und sie müssen dem Nutzer den Zugang gewähren. Und ich als Nutzer bin aber gleichzeitig doch nicht verpflichtet der Bitte nach dem Personalausweis nachzukommen, nur weil ich so doof war und 5 mal ein falsches Passwort eingegeben habe.
Wenn Blizzard also wegen einem fehlenden Ausweis den Zugang dauerhaft sperrt, bricht Blizzard doch im Prinzip den Vertrag und in dem Fall sind beiderseitige Leistungen zu erstatten, unabhängig von irgendwelchen AGB's.
Wenn das jetzt totaler Quatsch ist, bitte berichtigen!
Zumal für die Dienstleistung (Spielelizenzen) schon bezahlt wurde. Somit ist Blizzard zu einer Gegenleistung verpflichtet und sie müssen dem Nutzer den Zugang gewähren. Und ich als Nutzer bin aber gleichzeitig doch nicht verpflichtet der Bitte nach dem Personalausweis nachzukommen, nur weil ich so doof war und 5 mal ein falsches Passwort eingegeben habe.
Wenn Blizzard also wegen einem fehlenden Ausweis den Zugang dauerhaft sperrt, bricht Blizzard doch im Prinzip den Vertrag und in dem Fall sind beiderseitige Leistungen zu erstatten, unabhängig von irgendwelchen AGB's.
Wenn das jetzt totaler Quatsch ist, bitte berichtigen!