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Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Druckversion

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Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Halbhand - 23.06.2014

@EmJay

Das Fiat Ding hab ich mir angeschaut als ich nach nem Familientauglichen PKW geschaut habe...boah, wiederliches Teil Big Grin

Wir wollen uns beide was "neues" holen, da ich ausm Fiesta Bj 09 rausgewachsen bin und sie ihren Micra nicht mehr übern TÜV bekommt. Da gibts sehr kontroverse Diskussionen, ich will nen MB C220 CDI Avantgarde ( Opa KFZ ) und rate ihr zu nem Opel Astra (Opa KFZ mit 39000) oder auch zu nem Benz...Frauen, da kann man sich nur aufregen...pff, clio....


Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Cerado - 24.06.2014

Mhm hab noch nie eine Nazeige bekommen deswegen, nur einmal als ich den depp ausm Auto gezogen hab, das waren schwerer Eingriff in den Straßenverkehr!


Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Riddler - 24.06.2014

Hört sich so an, als würdest du das regelmäßig machen Big Grin


Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Halbhand - 24.06.2014

Machs so wie ich! Hör Runterkommmusik zB Pink Floyd, David Gilmour etc beim Fahren...hör ich SoaD, Mr Bungle und hätte ne Knarre
...ohweh Big Grin


Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Ysuran - 25.06.2014

Mal ne kleine Meinung eines fertigen Jura-Studenten (der keine Ahnung hat, und von dem, was er weiß, wieder 80 % vergessen hat Big Grin :ugly: )…

1. Er trägt die Beweislast dafür, dass du den Mittelfinger gezeigt hast, Beweise hat er aber keine, nur seine Aussage
2. Die Gefahr, dass er dich anzeigt, dürfte verschwindend gering sein
3. FALLS du eine Anzeige erhältst, sagst du gar nichts. Nicht mal, dass du dort warst. Wirklich rein gar nichts. Als Beschuldigter musst du nix sagen. Wenn der Vater deiner Freundin sagt, dass du gefahren bist, bist du Beschuldigter und kannst die Aussage schlichtweg verweigern. Da passiert dann erstrecht nix mehr, weil nichts Verwertbares existiert.
4. Punkt 3 tritt niemals ein, weil keine Anzeige kommen wird. Big Grin
5. Blockieren des Straßenverkehrs ist kein Delikt. Mir ist sowas jedenfalls nicht bekannt Big Grin Gibt maximal Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, §315b StGB (§ 315b StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr - dejure.org), aber dafür muss auch schon einiges passieren. Z.B. Stau verursachen o.ä…


Anzeige wegen vermeintlichem Mittelfinger im Straßenverkehr? - Cypher - 25.06.2014

War klar, dass sich unser Exiljurist da wieder zu Wort meldet... :ugly::2thumbsup:

Man dieser Fiat ist die Krönung von Jacobs... Ernsthaft... Dieses Teil ist so elendig mies... Nichts gegen Familienkutschen, aber es ist der Kracher was es so alles gibt! :furious3: