Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Real Money für Dienstleistungen legal ?
#11
Riddler schrieb:Unser Forenjurist hat sich ja leider ins Ausland abgesetzt Wink
Aber ich würde mal vermuten, dass es auf die Höhe der Einnahmen ankommt und du ab einem gewissen Punkt ein Gewerbe anmelden müsstest.

Davon abgesehen wird Blizzard dich für so etwas nie im Leben bannen. Wenn du keine Bots oder andere Drittprogramme (außer Multiboxing) benutzt, interessiert Blizzard das nicht die Bohne ob du dafür Geld nimmst.
Das interessiert wenn überhaupt nur den Staat, der dann im Nachhinein Einkommens- und Gewerbesteuer von dir möchte..^^
Traurig kennt ihr nicht einmal die AGB?
Zitat:Sie können den Service, die Battle.net-Software und Spiele für die Laufzeit dieser Vereinbarung zu persönlichen und nicht gewerblichen Unterhaltungszwecken nutzen, es sei denn, die Vereinbarung wird wie in dieser Vereinbarung beschrieben beendet.
Am Rande, gewerblich ist: wer etwas mit der Absicht Gewinn zu erzielen betreibt ob am Ende Gewinn vorhanden ist spielt keine Rolle. Wo kein Gewinn = i.d.R. keine Steuer aber als ob Steuern die einzigen möglichen Unkosten wären. Nur als Bsp. es hat seine Gründe weshalb weshalb "private" E-Geräte in vielen Betrieben verboten sind. Als Mieter sollte man einen Blick in seinen Vertrag werfen, Gewerbe in privat gemieteten Räumlichkeiten betreiben, ist nicht selten verboten = Nutzung usw.
Ansonsten der BGH geht im Bereich von ebay bei 3-5 gleichartigen Verkäufen = gleicher Artikel von einem Gewerbe aus. Bei einer Dienstleistung wird es nicht wirklich anders aussehen.
Ignorierfunktion aktiviert...
Show ContentSpoiler:
Zitieren
#12
AGB sind scheiß egal, weil trotzdem zwischen Kunde und Anbieter ein gültiger Vertrag zustande kommt Wink
[Bild: 5d7d6af28ddd3d255e023666bdd03a63.png]
Zitieren
#13
Blizzard könnte in die AGB auch reinschreiben, dass du ihnen mit Akzeptieren der selben deinen gesamten Besitz überschreibst. Interessiert niemanden. Von der Rechtskräftigkeit der AGB mal weg:

Mal ehrlich, woher die Paranoia? Wenn man auf einer Drittseite den Service anbietet, bekommt Blizzard nur eins mit: Zwei Leute, die zusammen Powerleveln (außer man gibt direkt sein BattleTag an). Dafür interessiert sich nur leider keine Sau. Einfach mal auf Verdacht bannen, weil jemand das regelmäßig macht wäre nicht grade clever. Blizzard behält sich derlei aufgrund der AGB natürlich vor, ohne wenigstens ein begründetes Verdachtsmoment hätten die allerdings in DE schneller den Verbraucherschutz am Hals, als ihnen in Sachen PR lieb sein sollte. Das könnte man seitens Blizzard umgehen, in dem eigene Mitarbeiter solche Levelingservices nutzen lässt, um den Anbieter dann zu bannen. Aber mal ehrlich: Der Aufwand rechtfertigt die Sache einfach nicht, insbesondere, weil Blizzard hier kein Geld verliert.

Und was den Fiskus angeht: Definition von Gewerbe hin oder her, aber solange sich auf den Bankkonten keine unerklärlichen Kapitalerträge anheufen, die die Bank an das Finanzamt melden müsste, kommt auch kein Finanzprüfer vorbei. Und nein, Steuerbeamte klingeln nicht aus langeweile bei Banken durch und lassen sich irgendwelche Kontoauszüge zuschicken, um mal zu schauen, ob da irgendwo was nach einem nicht angemeldeten Gewerbe aussieht. Zu viel Aufwand und ohne berechtigtes Interesse auch nicht mit dem BDSG zu vereinbaren, an dass man sich als Bankmitarbeiter ausnahmslos zu halten hat Tongue

1984 ist noch lange nicht Realität.
| Core i7 3770K @ 4.4 GHz | Gigabyte GTX680 2GB OC | ASRock P67 Extreme4 Gen3 | 16GB Corsair Vengeance 2133 DDR3 | Corsair 750HX PSU |
[Bild: ptQjCW0.png]
Zitieren
#14
Cypher schrieb:Aber mal unter uns (im Internet)... Wie soll da jemand (die Behörde) drauf kommen? Solange du nicht verpfiffen wirst...

Erich, ich soll dir von Holger sagen, dass die ganze Abteilung B im Verwaltungsgebäude 80a Bock hat morgen nach der Arbeit ne Diablo3 Session zu starten.

Bring mal dann bitte gleich die ganze 3E Formulare von den Antragstellern A - G mit, ich will die mir mal dann mal am Freitag in der Pause anschauen :computer:
Zitieren
#15
Man kommt in das Verwaltungsgebäude 80a nur mit Passierschein A38!

[Bild: wegweiser_hausverrueckte.jpg]
Hardcore - Profil - R.I.P. Counter: S1: 0 | S2: 3 | S3: 1 | S4: 2
Zitieren
#16
Ja, aber nur in 3-facher Ausführung von den Eltern unterschrieben.
Zitieren
#17
Nagamahu schrieb:Man kommt in das Verwaltungsgebäude 80a nur mit Passierschein A38!

Ich geh am Stock... :ugly:
Ein Asterixfan... Nu haste dich geoutet... :grin:

Gruß Cypher...
und besonders an isa, Riddler und Knalli...
Show ContentSpoiler:

Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. (Shakespeare)

[Bild: 6a5e788ffa01598bd3ed910bea.png]
Zitieren
#18
Klar bin ich Asterix Fan, aber nur von den Zeichentrickfilmen. Die neu produzierten Filme mit echten Schauspielern sprechen mich gar nicht an. Da bin ich wohl zu alt für :wink3:

Um nicht ganz OT zu werden, lieber TE:

Geldfragen... "wenn ich etwas verdiene, muss ich dann (Steuern, Firma, xyz)"... in öffentlichen Bereichen (hier Internetz), laufen immer auf das gleiche hinaus: Wer etwas verdient, muss es bei der Steuererklärung angeben.

Und wenn du wirklich das von allen gewünschte "Luxusproblem" hast, und unerwartet mehr Geld verdienst, dann sieh zu, dass du dich professionell Beraten lässt, sonst wird das Teuer.

Ich würde mich auch schon beraten lassen, wenn ich mehrere 100€ im Monat "nebenbei" verdienen würde... weil das Jahr hat auch mal eben 12 Monate, da kommt schon was zusammen.
Hardcore - Profil - R.I.P. Counter: S1: 0 | S2: 3 | S3: 1 | S4: 2
Zitieren
#19
noch schnell zum eigentlichen Thema. Falls es noch Jemanden mit Einkommensteuer und Co interessiert.

Gewerbe müsste man theoretisch schon anmelden, wenn man nachhaltige Gewinne erzielt. Die Gemeinde hat davon nur leider nichts, solange der Gewinn unter 24.500 EUR liegt (Freibetrag ab dem Gewerbesteuer fällig werden würde)

Einkommensteuer würde aber erst ab einem Gewinn von 410 EUR im Jahr anfallen, aber auch nur, wenn Ihr weitere Einkünfte über 8000 euro erzielt.
Also nicht für Studenten und Schüler die sonst höchstens nen 450 EUR Job haben. Nichts desto trotz würde man verpflichtet sein, eine Einkommensteuererklärung einzureichen und den Gewinn mithilfe einer Einnahmeüberschussrechnung anzugeben.

In der Praxis haben die Finanzämter garnicht die Möglichkeit als solches herauszufinden, was Ihr da treibt und auch garnicht die Kapazitäten.
Da muss euch schon jemand expliziet anzeigen.

Arbeite selber beim Finanzamt und darf leider nicht während meiner Arbeitszeit Diablo spielen und darüber hinaus solche Fälle aufdecken. Schad eigentlich Tongue
Zitieren
#20
@Sir-Pumperlot
Ach das geht schnell, A wirbt, B geht darauf ein. Blizz. sperrt den Account.
Unabhängig der AGB von Blizzard haftet A gegenüber B. D3 + RoS kostet nicht mehr die Welt aber... Damit liegt dann der nette Umstand vor das B entweder direkt oder indirekt, eben Strafanzeige und Verweisung auf die Zivilklage die Personendaten von A besitzt und die Ermittlungsbehörden recht konsequent weitere Behörden informieren. Dann ist ein möglicher Leistungsbezieher recht schnell aufgeflogen.
Wobei jemand von Finanzamt vorsichtig mit Eckwerten sein sollte, wenn die Basis unbekannt ist. Steuern sind bei Kleinstgewerben eben fast nie das Problem.
Ignorierfunktion aktiviert...
Show ContentSpoiler:
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Real Name Centurio 5 1.832 15.05.2012, 18:39
Letzter Beitrag: Friarry

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste