Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Diablo 3 Guthabenkarte
#21
Stachelratte, du hast Recht. Hab mich da vertan Wink Klar, Blizzard bekommt 20 €, und schreibt sie direkt auch wieder gut, wobei das zeitlich versetzt ist. Nehmen wir an jemand kauft so eine Karte und löst sie niemals ein. Daran sieht man, dass Blizzard erstmal 20 € Einnahme hat und erstmal keine Ausgabe. Die Ausgabe entsteht erst dann, wenn der Spieler damit etwas kauft. Aber du hast recht, wenn der Spieler für 20 € einkauft, hat Blizzard genau diesen Betrag als Ausgabe stehen...
Zitieren
#22
Ach ja zur hier leicht aufkeimenden rechtlichen Diskussion bleibt einiges zu sagen, da sie mit allerhand Halbwahrheiten gespickt ist. Ein vom Minderjährigen vorgenommenes Rechtsgeschäft ist immer bis zur endgültigen Genehmigung der Eltern sog. Schwebend unwirksam Paragraph 107 BGB, da der Minderjährige geschäftsunfähig ist vgl. 104 BGB.Der taschengeldparaph 110 BGB besagt zwar dass Geschäfte aus eigenen Mitteln bewirkt werden können , aber nur wenn sie vom gesetzlichen Vertreter ZU DIESEM ZWECKE überlassen wurden oder ZUR FREIEN VERFUEGUNG. Ausnahme ist wenn das Geschäft lediglich rechtlich vorteilhaft ist wie bspw. bei Schenkung. Ein gesetzlicher Vertreter, der also explizit formuliert "dein Taschengeld ist nicht für dieses oder jenes..."begrenzt die vom Taschengeld moeglichen Rechtsgeschaefte.Ein Kind das sich also items bei blizzard gegen elterlichen Willen kauft und sei es auch vom Taschengeld, ist ein Rechtsgeschäft dass jederzeit als ungültig von den Eltern deklariert werden kann. Auch dass mit dem Skateboard ist nicht so ganz zutreffend, da die Bewirkung des Geschaefts nach dem Grundgedanken des Minderjaehrigenschutzes aus dem Taschengeld ohne große Nachteile zu vollziehen sein soll. Dass heißt ein Kind kann bspw. Nicht 500 Euronen aus dem Taschengeld ersparen und sich dann alles davon kaufen.
Natürlich läuft dassmeistens so dass Eltern sagen, wenn du ein Board haben willst erspare es dir vom Taschengeld, dann ist es ja auchBin der Zustimmung der Eltern gedeckt. Der Taschengeldparagraph lässt dem Minderjährigen also nur tatsächlich da absoluten Spielraum , wo es sich um "Minimalaufwendungen"handelt -also das Mickey Maus Heft. Daneben ist auch ein nicht zu verkennender Unterschied, dass beim Mickey Maus Heft nach Abwicklung des Kaufvertrages Zahlung und Uebergabe des Heftes, keine weiteren Verpflichtungen für den Minderjaehreigen anfallen. Bei Blizzard schließt man noch einen dinglichen Vertrag über die Nutzungsrechte ab, so dass weitere Verpflichtungen für den Minderjährigen daraus resultieren...
Als Fazit:Eltern könnten immer auf Risiko Blizzards Rückabwicklung des Vertrages verlangen, wenn sie nicht einverstanden sind.
Gibt so nen Grunspruch bei Juristen. Der Minderjaehrigenschutzes ist die Heilige Kuh des BGB. Das nur mal dazu....
[Bild: 25de9d.png]
Zitieren
#23
Ich studier Jura im 10. Semester, daher sind mir deine Ausführungen nichts Neues. ^^ Ich habe es nur nicht so ausgeführt, weil es eben in der Form wirklich erheblich ist. Dass die Eltern jeden Kaufvertrag, den das Kind mittels Taschengeld abschließt, im Voraus billigt ist sehr realitätsfern. Meistens läuft es eben so ab, dass das Kind eben nen Taschengeld von X bekommt die Eltern dazu nichts groß sagen. Maximal "Stell damit nichts Dummes an.". Und wenn das Kind dann Gaming-Inhalte kauft, dann ist es eben durch diese Mittel bewirkt worden und eben nicht schwebend unwirksam. Die Eltern können zwar im Voraus ausschließen, dass das Kind dafür Geld ausgeben kann, aber das wird kaum ein Elternteil machen.

Minderjährigenschutz ist hier auch nicht zwingend notwendig, denn das Kind geht eben keine weiteren Verpflichtungen ein. Es hat für 20 € meinetwegen diese Karte gekauft und kann mit den 20 € machen was es will. Es kann Items kaufen, sich nen Spiel kaufen, oder sonstwas. Wenn die 20 € weg sind, sind sie weg. Keine weiteren Verpflichtungen, keine Folgeschäden, nichts. Selbst Verschuldung ist nicht möglich.

Aus einem Nutzungsrecht Pflichten zu schließen halte ich auch für realitätsfern. Vielmehr begründet es nur Rechte, allenfalls noch so Beschränkungen wie, dass man kein Recht auf Auszahlung des Geldes hat, oder dass man es nicht vervielfältigen darf oder ähnliches. Aber wirklich Pflichten entstehen nicht, sodass ich das Rechtsgeschäft NACH dem Kauf als lediglich rechtlich vorteilhaft ansehen würde.

In einem Punkt hast du Recht, das Skateboard würde problematisch werden. Wenn sich das Kind so ein Ding kauft, von eigenen Mitteln, und sich dann auf die Fresse legt, wird der Minderjährigenschutz sicherlich greifen, das stimmt. Aber solche Gefahren gibt es bei dem Blizzard-Fall hier einfach gar nicht.
Zitieren
#24
Ja hast da schon recht.Meinte auch damit,dass wenn Eltern nur explizit sagen"nicht fuers zocken"wird's problematisch. Und wollte zum Ausdruck bringen, nur weils Taschengeld ist heißt das noch lange nichts. und na ja das mit dem lediglich rechtlich vorteilhaft is so ne Sache, gab ja schon Entscheidungen vom BGH, wo ne Schenkung über Grundstücksvermögen als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft gewertet wurde weil Instandhaltungskosten ja anfallen können.Klingt ja auch dubios zumindest für Laien, wenn der Wert dieKosten übersteigt. Und als Grds. Wurde ja schon formuliert dass jede Verpflichtung aus der Nachteile erwachsen können nicht lediglich vorteilhaft ist. Und auch nur die abstrakte Verpflichtung sich an Nutzungsbestimmungen zu halten könnte ja so ausgelegt werden und wurde schon.Aber na ja weißt ja selbst alles Auslegung und während es der eine so sieht, sieht es der nächste anders(also Richter mein ich hiermit).Na ja aber Volt. Sollten wir den Thread nicht überstrapazieren und in ein Kommilitonengespraech abdriften:grin:
[Bild: 25de9d.png]
Zitieren
#25
@madrik
Sicher dass es diese Karten hier sind? Ich les überall dass es die noch nicht gibt.
Auch der FAQ Artikel ist erst seit Anfang des Monats online.

@stachelratte
Klar ist das bei O2 etwas anders. Das Geld kann ja nur vertelefoniert werden, landet also alles bei O2.
Mit dem Battle.net Guthaben läuft das ja ähnlich. Man kann es nur für Blizzardprodukte ausgeben. Einzige Ausnahme sind halt die Einkäufe im RMAH. Wenn für die 20€ ein Item gekauft wird, bekommt der Verkäufer 19€ und Blizzard 1€. Wenn von den 20€ aber 5 Items gekauft werden bekommt Blizzard schon ganze 5€ an Gebühren.
Vielleicht hoffen sie auch einfach dass es den Handel ankurbelt. Und wie gesagt solange das Geld quasi auf Blizzards Konto liegt, wirft es Zinsen ab. Wenn sie entsprechend viel Battle.net Guthaben "verwalten", verdienen sie alleine daran schon nicht unerheblich.
Zitieren
#26
@Riddler:"yep" .hab schon 3 gekauft....:grin:
[Bild: 25de9d.png]
Zitieren
#27
Ok, hab mal etwas gegoogelt und es gibt sie tatsächlich schon mindestens seit Anfang März bei Gamestop. Confusedmiley2:
Zitieren
#28
mal abgesehen von der bisherigen Diskussion hier sollte man nicht vergessen, daß von Blizzard in der letzten Zeit das AH ganz anders beleuchtet wurde, wie z.B. hier:

Heute stellte sich Josh Mosqueira überraschend als neuer Diablo 3 Game-Director in einem Artikel der Öffentlichkeit vor, in dem er auch über die Zukunft von Diablo 3 spricht. Als wirklich überraschende neue Information verriet er:

„Wir befassen uns auch mit Optionen, um die Auswirkung des Auktionshauses zu verringern“

alleine das hier gesagte steht für mich im krassen Gegensatz zu diesen Karten.

Viele Grüße
MAMAZONE
ja, das Amu gibt es, finde gerade jeden Tag eines[Bild: d2v46kac.jpg]
Zitieren
#29
@ Mamazone:

Warum? Ich meine, nur weil man das AH um eine kompfortablere Zahlungsmöglichkeit, nichts anderes ist die Karte, erweitert, wird die verringerung doch nicht ab absurdum geführt. Für mich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun.

Als Bsp. Durch die neuen Craftrezepte wurde ja ein guter Fortschritt erreicht, was den Weg weg vom AH führt. Nur weil ich jetzt bequemer zahlen (z.B. für Sachen die ich nicht Craften kann) kann werde ich ja nicht wieder näher heran geführt, oder?

Also den krassen Gegensatz kann ich nicht sehen...

Gruß Stimpy
Zitieren
#30
Riddler schrieb:Klar ist das bei O2 etwas anders. Das Geld kann ja nur vertelefoniert werden, landet also alles bei O2.
Mit dem Battle.net Guthaben läuft das ja ähnlich. Man kann es nur für Blizzardprodukte ausgeben. Einzige Ausnahme sind halt die Einkäufe im RMAH. Wenn für die 20€ ein Item gekauft wird, bekommt der Verkäufer 19€ und Blizzard 1€. Wenn von den 20€ aber 5 Items gekauft werden bekommt Blizzard schon ganze 5€ an Gebühren.
Vielleicht hoffen sie auch einfach dass es den Handel ankurbelt. Und wie gesagt solange das Geld quasi auf Blizzards Konto liegt, wirft es Zinsen ab. Wenn sie entsprechend viel Battle.net Guthaben "verwalten", verdienen sie alleine daran schon nicht unerheblich.

Naja also das was du als einzige Ausnahme bezeichnest, also das RMAH, ist wohl das Hauptziel dieser Karten. Blizzard hat zz keine neuen Spiele, keine Addons und für WoW ist dieses Guthaben nicht gültig. Um ein Spiel damit zu kaufen müsste man schon 3 Karten kaufen. Geh mal davon aus das die Karten schon zum größten Teil fürs RMAH genutzt werden.

Scheint so zu sein das sich das Ganze alleine durch die Provisionen rechnet. Und evlt wirklich zusätzlich durch das Kapital das Blizz zur Verfügung steht um damit zu "spielen".

Mir fällt jetzt auf, dass das mit den Apple Store Karten das gleiche ist. Apple selbst verkauft ja so gut wie keine Apps. Die verdienen auch nur an der Provision (25% glaube ich). Also scheint die Marge der Groß- und Einzelhändler bei solchen Karten recht bescheiden zu sein, sonst würde es sich nicht lohnen. Blizz bekommt ja im schlimmsten Fall 1€ + 15% = 4 Euro. Wenn das Geld im Topf bleibt und immer weiter verwendet wird, sinds irgendwann 100%.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste