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Überarbeitung Forenregeln/Netiquette
#21
Naja er bestätigt es doch über die akzeptanz der Regeln. Zumindest die Inhalte die ab 16 sind könnten dann ohne weiteres hier gepostet werden bzw. ihr seid ausm Schneider wenn sich irgend ne Mutter an nen Gericht wendet und einklagen will, dass er hier irgendwas schlimmes gesehen oder erlebt hat, obwohl er noch unter 16 ist.
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#22
Greaver schrieb:Naja aber einfach ein Agree Button?Dann bist du nichtmehr dafür verantwortlich,wenn die Person angibt das sie das Mindestalter erreicht hat.Got it?

Ähm, das reicht nicht aus. Mag zwar in Amerika oder anderswo so sein (Darum ists auch in fast jeder Forensoftware integriert). Aber in Deutschland ist so eine einfache Bestätigung schlicht, rechtlich unwirksam. Sogar ne Überprüfung des Personalausweises ist unzureichend, da ja Pappi seinen, irgendwo hätte rumliegen lassen können.

Damit wir hier rechtssicher sowas betreiben können müssten wir aufs Post-Ident-Verfahren zurückgreifen und das wollt weder Ihr noch wir.


com schrieb:Naja er bestätigt es doch über die akzeptanz der Regeln. Zumindest die Inhalte die ab 16 sind könnten dann ohne weiteres hier gepostet werden bzw. ihr seid ausm Schneider wenn sich irgend ne Mutter an nen Gericht wendet und einklagen will, dass er hier irgendwas schlimmes gesehen oder erlebt hat, obwohl er noch unter 16 ist.

Diese Bestätigung hat nur innerhalb des Forums irgendeine Gültigkeit.

Wir sind hier nie aussm Schneider, grade in Deutschland nicht.

http://www.heise.de/newsticker/Urteil-He...dung/66982

^^Jmd. schreibt bei Heise/Diablo-3.net nen dummen Kommentar -> Heise/Diablo-3.net haften dafür; auch wenn sie keine Kenntniss über den Kommentar hatten.


edit:
FSK16 ist immer erlaubt - ist Ausichtspflicht der Eltern. Wie auch im TV, Zeitschriften o.Ä.



edit2:
Ich frag mich aber wo jetzt eigentlich das Problem ist?

Gegen n Bild (Das natürlich kein Urheber-/Lizenzrecht verletzen darf) einer, leicht bekleideten Dame hat sicherlich keiner was. Aber wir sind hier doch kein Ponro/Babes Board. Wrum also die Aufregung?
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#23
Ja, die Mithaftbarkeit kann man aber auch umgehen indem man sich AUSDRÜCKLICH von den Aussagen anderer distanziert die hier gepostet werden als Admin. Zumindest WAR es bisher immer so, keine Ahnung wie es inzwischen ist.

Zitat:Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.

Dazu kann man glaube ich auch noch "Inhalt des Forums" angeben.
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#24
com schrieb:Ja, die Mithaftbarkeit kann man aber auch umgehen indem man sich AUSDRÜCKLICH von den Aussagen anderer distanziert die hier gepostet werden als Admin. Zumindest WAR es bisher immer so, keine Ahnung wie es inzwischen ist.



Dazu kann man glaube ich auch noch "Inhalt des Forums" angeben.

Zitat:"Mit Urteil vom 12.Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache diese Inhalte nicht zu eigen."

Ach dieses Hamburger-Urteil... gilt A) NUR für externe Links - NICHT für Inhalte, ist B) trotzdem fast wirkungslos.


Genau so wie:

Zitat:Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Wird dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ein Rechtsbeistand eingeschaltet, werden wir die ausgelöste Kosten vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

Rechtlich 100% wirkungslos.

Lustig sind auch immer die vielen Gaming/Fan/Clanseiten. Die im Impressum stehen haben:
Zitat:Dies ist eine Private Homepage, die Werbeeinstellung dient nur zur Deckung der laufenden Kosten

Sobald du auch nur eine Werbeanzeige auf deiner Website hast => zack Gewerbe! Auch wenn du damit nur 5€ im Monat machst um die Webspace Kosten wieder rein zu kriegen.





Dieses ganze "ich distanziere mich von irgendwas" bringt in Deutschland nichts. Ich finds auch nicht toll und hätte gerne etwas mehr Rechtssicherheit, so wie in quasi allen anderen Staaten aber die gibts hier in Deutschland wohl erst, wenn Politiker/Richter ins Amt kommen, die mit dem Internet aufgewachsen sind.



Keine Lust/Zeit/Geld für irgendwelche Rechtsstreitigkeiten. Ich denke mal, Ihr versteht uns da ein wenig. Und wie gesagt FSK16 ist okay, in maßen.
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#25
Klar kann ich das verstehen... aber wie gesagt in Medienrecht ist Deutschland ja Augenscheinlich noch in den Kinderschuhen. Schade drum, ein unfertiges Konzept wo der Betreiber für jeden Scheiß haftet einfach so zu lassen wie es ist. Wenn sich 2 inner Disco prügeln oder Hitlergruß machen ist doch auch nicht die Barkeeperin schuld, oder der Discobetreiber. Okay das bannen und löschen funktioniert in dem Falle wesentlich leichter als das rauswerfen, aber dennoch... Blödsinnig wie ich finde. Wenn sie schon die Möglichkeit haben IPs zurück zu verfolgen und auf die Rechner jedes Deppen ihres Landes zu schauen... was soll der Mist dann noch?

Egal BTT...
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#26
Freynan schrieb:Hm, sagt mir wenn ich mich täusche, doch wirkliche Änderungen zu den aktuellen Forenregeln kann ich lediglich darin erkennen, dass auch sekundäre Geschlechtsmerkmale auf Bildern untersagt sein sollen. Alle anderen Punkte stellen für mich eher eine Umformulierung da, die ich nicht unbedingt als notwendig erachte.

Es ist aber angebracht, einige Dinge in den Regeln bestimmter zu gestalten, da es schon ab und zu zu Unstimmigkeiten gekommen ist, ob ein Verstoß überhaupt darunter fällt.

Je mehr definiert wird, desto einfacher wirds zu verstehen.

Das Thema um die sekundäre Geschlechtsmerkmalen können wir lassen, das kommt auf jeden Fall weg ^^.

Freynan schrieb:Ob man jetzt von vornherein jegliche Bilder, auf denen mal ein Nippel aufblitzt oder eine Brust zu sehen ist untersagen sollte, weiß ich nicht.

Kommt drauf an in welchem Context es gezeigt wird. Wenn es nur um Titten geht, liegts halt am Team, ob die durchgreifen wollen oder nicht. Sieht man jedoch die Titten nicht als Einzelaspekt, sondern als Teil einer Gesamtheit wie beim Bodypainting, dann kann man m.E. das Bild lassen.
~ Stolzes Mitglied von DRLeGGZ ~
I'll beat the Candy out of the Treasure Seeker Shy
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